Drohnen, wie Quadrocopter, Hexacopter und Octocopter, erfreuen sich immer mehr Beliebtheit und dies nicht nur in der Freizeit, sondern auch im gewerblichen Bereich. Sie werden u.a. eingesetzt für Film- und Fotoflüge sowie im Baugewerbe für Vermessungen.
Je mehr Drohnen aufsteigen, desto größer ist die Gefahr von Kollisionen, Abstürzen oder anderen Unfällen. Aus diesem Grund sind 2017 neue Reglungen zur Drohnen-Verordnung in Kraft getreten, welche u.a. folgendes vorschreibt:
Generell dürfen Drohnen nur in Sichtweite geflogen werden. Ein Flugverbot für Drohnen respektive mindestens 100-Meter-Abstand müssen u.a. zu Bundes- und Landesbehörden, Krankenhäuser, Justizvollzugsanstalten, Militäreinrichtungen, Industrieanlagen, Kontrollzonen von Flugplätzen, Einsatzorten von Polizei und Rettungskräften, Naturschutzgebieten, Menschenansammlungen sowie Wohngrundstücke eingehalten werden.
In Deutschland gilt für Drohnenbesitzer eine Versicherungspflicht (§ 43 Abs. 2 Satz 1 LuftVG). Die Drohnen-Haftpflichtversicherung kommt für Personen-, Sach- und Vermögensschäden auf.
Wir unterscheiden zwischen der gewerblichen und privaten Nutzung