Flugzeugversicherung.aero

Spezialmakler für Luftfahrtversicherungen

Drohnenversicherung

 

Drohnen, wie Quadrocopter, Hexacopter und Octocopter, erfreuen sich immer mehr Beliebtheit und dies nicht nur in der Freizeit, sondern auch im gewerblichen Bereich. Sie werden u.a. eingesetzt für Film- und Fotoflüge sowie im Baugewerbe für Vermessungen.

Je mehr Drohnen aufsteigen, desto größer ist die Gefahr von Kollisionen, Abstürzen oder anderen Unfällen. Aus diesem Grund sind 2017 neue Reglungen zur Drohnen-Verordnung in Kraft getreten, welche u.a. folgendes vorschreibt:

 

  • Kennzeichnungspflicht: Ab 0,25 kg muss eine Plakette mit den Adressdaten des Besitzers angebracht werden
  • Kenntnisnachweis: Ab 2,0 kg müssen besondere Flugkenntnisse nachgewiesen werden
  • Erlaubnispflicht: Ab 5,0 kg wird eine Erlaubnis der Landesluftfahrtbehörde benötigt
  • Ab 100 m Flughöhe: Hier dürfen Drohnen nur fliegen, wenn eine behördliche Ausnahmeerlaubnis erteilt wurde
  • Flugverbot z. B. über Wohngrundstücken, Naturschutz gebieten, Menschenansammlungen und Industrieanlagen

Generell dürfen Drohnen nur in Sichtweite geflogen werden. Ein Flugverbot für Drohnen respektive mindestens 100-Meter-Abstand müssen u.a. zu Bundes- und Landesbehörden, Krankenhäuser, Justizvollzugsanstalten, Militäreinrichtungen, Industrieanlagen, Kontrollzonen von Flugplätzen, Einsatzorten von Polizei und Rettungskräften, Naturschutzgebieten, Menschenansammlungen sowie Wohngrundstücke eingehalten werden.

In Deutschland gilt für Drohnenbesitzer eine Versicherungspflicht (§ 43 Abs. 2 Satz 1 LuftVG). Die Drohnen-Haftpflichtversicherung kommt für Personen-, Sach- und Vermögensschäden auf. 

 

Wir unterscheiden zwischen der gewerblichen und privaten Nutzung

Private Nutzung

  • Versicherungsschutz ist bis zu einer Deckungssumme von EUR 5 Mio. möglich (Vermögensschäden Haftung bis EUR 1 Mio.)
  • Geltungsbereich Europa (gegen einen Zuschlag kann auf Weltweit exkl. USA / Kanada erweitert werden)

  • Versicherungsschutz ist nur für die private Nutzung gewährleistet.

 

 

 

Gewerbliche Nutzung

  • Versicherungsschutz ist bis zu einer Deckungssumme von EUR 5 Mio. möglich (Vermögensschäden Haftung bis EUR 1 Mio.)
  • Geltungsbereich Europa (gegen einen Zuschlag kann auf Weltweit exkl. USA / Kanada erweitert werden)
  • Private- sowie gewerbliche Film-, Foto- und Vermessungsflüge sind beitragsfrei eingeschlossen.