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Spezialmakler für Luftfahrtversicherungen

Haftpflichtversicherung


Halfterhaftpflichtversicherung

Die Luftfahrt-Halterhaftpflicht wird zur Anmeldung des Luftfahrzeuges benötigt und ist verpflichtend für jeden Halter eines Luftfahrzeuges. Diese dient zur Absicherung gegen Schäden Dritter, die sich nicht innerhalb des Luftfahrzeuges befinden…

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Passagierhaftpflichtversicherung

Luftfahrtversicherungen unterscheiden zwischen der Absicherung unbeteiligter Dritter und der Passagiere, die sich innerhalb des Luftfahrzeuges befinden. Die Passagierhaftpflicht (oder auch Luftfrachtführterhaftpflicht) deckt somit finanzielle Gefahren eines Passagierschadens.

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CSL-Versicherung

Eine Kombination aus Halter- und Passagierhaftpflichtversicherung ist die CSL-Deckung (Combined Single Limit). Diese umfasst in einer Deckungssumme beide Luftfahrtversicherungen. Heutzutage empfiehlt man mehrsitzigen Luftfahrzeugen fast ausschließlich diese Versicherung, weil die höhere Deckungssumme eine optimale Absicherung gewährleistet.

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