Im Falle eines Schadens können geschädigte Personen Ansprüche gegen Sie als Luftfrachtführer stellen. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die Beförderung oder Mitnahme von Personen, Reisegepäck, oder Luftfracht. Im Regelfall wird heutzutage der Baustein der Passagierhaftpflicht in die CSL-Deckung eingeschlossen, die eine Kombination aus Halter- und Passagierhaftpflichtversicherung bietet.
Die Mindestpflichtversicherungssummen für die Luftfrachtführer-Haftpflichtversicherung ergeben sich aus folgenden gesetzlichen Vorschriften: Verordnung (EG) 785/2004: