Flugzeugversicherung.aero

Spezialmakler für Luftfahrtversicherungen

(Passagierhaftpflichtversicherung)

Luftfrachtführer-Haftpflichtversicherung

Im Falle eines Schadens können geschädigte Personen Ansprüche gegen Sie als Luftfrachtführer stellen. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die Beförderung oder Mitnahme von Personen, Reisegepäck, oder Luftfracht.  Im Regelfall wird heutzutage der Baustein der Passagierhaftpflicht in die CSL-Deckung eingeschlossen, die eine Kombination aus Halter- und Passagierhaftpflichtversicherung bietet.

Die Mindestpflichtversicherungssummen für die Luftfrachtführer-Haftpflichtversicherung ergeben sich aus folgenden gesetzlichen Vorschriften: Verordnung (EG) 785/2004:

Personenschäden (Artikel 6 (1))

> 250.000 SZR je Fluggast 
> 100.000 SZR je Fluggast bei nicht gewerblichen Flügen mit Luftfahrzeugen mit einem MTOM von bis zu 2.700 kg

Reisegepäck (Artikel 6 (2))

1.000 SZR je Fluggast bei gewerblichen Flügen

Güterschäden (Artikel 6 (3))

17 SZR je kg bei gewerblichen Flügen

Nach der EU-Verordnung 785/2004 besteht grundsätzlich Versicherungspflicht, wenn aufgrund eines Vertrages eine Person befördert wird.