Triebwerksversicherung
Die Kaskoversicherung umfasst lediglich Schäden, die von außen auf das Luftfahrzeug wirken. Innere Schäden am Triebwerk sind hierdurch nicht abgesichert. Abhilfe schafft eine gesonderte Triebwerksversicherung, die folgende Gefahren abdeckt:
- Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit oder Vorsatz Dritter
- Konstruktions-, Material-, Ausführungsfehler
- Wassermangel in Dampferzeugern
- Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen
- Über- oder Unterdruck
- Kurzschluss, Überstrom, Überspannung
- Sturm, Frost oder Eisgang