Die Beiträge zur Haftpflichtversicherung werden durch die Art des Luftfahrzeuges, die Deckungssumme sowie durch die Anzahl der Passagierplätze ermittelt.
Bei der Kasko Versicherung kommt es auf die folgenden Variablen an:
Hieraus ergibt sich ein prozentualer Prämiensatz, der mit der Versicherungssumme multipliziert wird. Im Normalfall geht der so genannte Schadenfreiheitsrabatt von dieser ermittelten Prämie ab.
Auf alle Beiträge wird noch die Versicherungssteuer erhoben, die sich nach der Registrierung des Luftfahrzeuges richtet. Bei Luftfahrzeugen mit einer deutschen Registrierung muss man zum Beispiel Steuern in Höhe von 19% hinzu rechnen.
Halterhaftpflichtversicherungen fangen bei einem einsitzigen Segelflugzeug bei € 65,00 an und werden mit der Größe des Luftfahrzeuges, bzw. mit dem Gewicht teurer.
CSL-Versicherungen sind ebenfalls bei leichten Luftfahrzeugen und nur einem Gastsitz am günstigsten und bewegen sich im Bereich von ca. € 250,00. Bei einem typischen Viersitzer, wie einer Cessna 172, bewegen sich die Kosten im Bereich von € 925,00.
Da es bei einer Kaskoversicherung auf verschiedene Aspekte ankommt, schwanken die Prämien hierbei am deutlichsten. Ein einsitziges Segelflugzeug mit einem Wert von € 100.000,00 kann heutzutage mit einem Prämiensatz von unter 1% versichert werden. Ein Ultraleichtflugzeug hingegen bewegt sich deutlich über diesen Kosten.
Die oben aufgeführten Kosten sollen nur Richtwerte darstellen und können nicht pauschal angeboten werden. Jedes Angebot kann in wenigen Minuten durch unseren Tarifrechner berechnet werden.
Bei Verkauf des Flugzeuges gehen die Versicherungsverträge zunächst automatisch auf den Käufer/ Erwerber über. Der Erwerber hat ein außerordentliches Kündigungsrecht, d.h. er kann die bestehenden Verträge innerhalb von vier Wochen nach Kenntnisnahme kündigen (§95 u. §96 VVG).
Für die Halterhaftpflicht- und Passagierhaftpflichtdeckung müssen Sie mindestens die gesetzlichen Mindestdeckungssummen wählen (Haftpflichtversicherung).
Die Luftfahrt-Kaskoversicherung ist eine Zeitwertversicherung. Sie sollten insofern den aktuellen Marktwert analysieren. Sofern Sie hierzu Hilfe brauchen, helfen wir gerne.
Versicherungstechnisch macht es keinen Unterschied, ob Sie D-, PH-, OO-, N-, oder sonst eine Registrierung haben. Wir können Luftfahrzeuge mit jedem erdenklichen Kennzeichen versichern. Eine Prämienveränderung der Nettoprämie haben Sie im Fall einer Umregistrierung nicht zu befürchten. Lediglich die Versicherungssteuer ändert sich durch eine andere Registrierung.
Die einzige Pflichtversicherung ist die Halterhaftpflichtversicherung. Sofern aufgrund eines Vertrages Personen befördert werden, besteht auch die Verpflichtung zu einer Passagierhaftpflichtdeckung.
Im Gegensatz zu früheren Tagen werden alle Luftfahrtversicherungen nach den individuellen Bedürfnissen der Kunden berechnet. Dem Versicherer ist bewusst, dass ein Segelflugzeug im Normalfall keine Flüge im Winter durchführt. Bei der Berechnung der Prämie werden solche Informationen berücksichtigt. Eine Aussetzung der Kaskoversicherung während einer Ruhepause von 6 Monaten ist im Normalfall nicht möglich.
Gerade für Segelflieger bietet zum Beispiel das südafrikanische Klima perfekte Bedingungen, wenn in Europa die kalte Jahreszeit angebrochen ist. Der im Normalfall vereinbarte Geltungsbereich Europa muss hierfür erweitert und der Seetransport für die Verschiffung eingeschlossen werden. Solche individuellen Vereinbarungen sind für uns kein Problem. Wir helfen Ihnen gerne und suchen die bestmögliche Lösung.
Ob für einen Tag, oder das gesamte Jahr. Pilotendaten können jederzeit geändert werden. Eventuell ändert sich die Prämie hierdurch, weil mehr und/oder unerfahrenere Piloten eingesetzt werden.
Der Straßentransport des Luftfahrzeugs ist bei den meisten Luftfahrtversicherungen lediglich für Segelflugzeuge und Motorsegler versichert. Der Seetransport hingegen muss individuell mit eingeschlossen werden. Alternativ kann es auch Sinn machen, einzelne Transportversicherungen abzuschließen.